Mitwirkung bei der zivilen Notfallvorsorge

Unser Unternehmen ist auch in der Corona-Krise in Sachen Versorgung ein beständiger Ansprechpartner. Gerade in der derzeitigen Situation mit Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen ist Telekommunikation so wichtig wie nie zuvor. Im August 2019 wurden wir vom Bundesamt für Güterverkehr für die Bereitschaft zur Mitwirkung in der zivilen Notfallvorsorge im Straßenverkehr ausgezeichnet. Somit ist unser Unternehmen als Grundversorger eingestuft.

In diesem Zusammenhang wurde uns im vergangenen August eine Telekommunikationsbevorrechtigung ausgestellt. Mit dieser werden wir im Falle eines Schadens im Telekommunikationsnetz vorrangig entstört. So sind wir schneller wieder erreichbar und können Ihre Bestellungen entgegennehmen und Ihre Versorgung sichern.

Bundesamt für Güterverkehr - V. W. Günther ausgezeichnet

Erfahren Sie mehr über unsere freiwillige Mitarbeit in der zivilen Notfallvorsorge im Straßenverkehr der Bundesrepublik Deutschland.

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert