Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG): Was gilt für bestehende Ölheizungen“?
Heizungsneueinbau:
Mit dem neuen GEG ist auch der Einbau einer neuen Ölheizung ab dem 1.1.2024 grundsätzlich möglich – zum Beispiel dann, wenn die bestehende Heizung nicht mehr repariert werden kann. Über die Vorgaben zur Nutzung Erneuerbarer Energien und zu den Übergangsfristen informieren wir Sie gerne.