GEG 2024: Was gilt für bestehende Ölheizungen?

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG):
Was gilt für bestehende Ölheizungen“?

Heizungsneueinbau:

Mit dem neuen GEG ist auch der Einbau einer neuen Ölheizung ab dem 1.1.2024 grundsätzlich möglich – zum Beispiel dann, wenn die bestehende Heizung nicht mehr repariert werden kann. Über die Vorgaben zur Nutzung Erneuerbarer Energien und zu den Übergangsfristen informieren wir Sie gerne.

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