Heizkostenzuschuss für Öl- und Pelletkunden
Informations-Update: Sie können keinen Antrag mehr stellen, da die Antragsfrist abgelaufen ist.
Hessische Haushalte mit Öl- oder Holzpellet-Heizungen können seit dem 04. Mai für 2022 finanzielle Hilfe vom Staat beantragen. Die thüringischen Haushalte folgen ab dem 08. Mai.
Mit Hilfe dieses Antragsverfahrens können Sie Härtefallhilfen für private Haushalte wegen stark gestiegener Energiekosten für nicht leitungsgebundene Energieträger beantragen. Wer also mit Heizöl oder Holzpellets heizt, kann beim Bund auch einen Zuschuss beantragen. Allerdings hat nicht jeder Verbraucher automatisch Anspruch darauf.
Schritt 1 – Prüfen, ob für Sie eine Antragstellung in Frage kommen.
Hierzu benötigen Sie einen Online-Härtefall-Rechner, mit dem Sie prüfen können, ob eine Antragstellung für Sie möglich ist. Wenn dies der Fall ist, können Sie Ihren Antrag direkt im Anschluss stellen. Sie müssen sich nicht registrieren und es entstehen auch keine Kosten. Die Bearbeitung dauert höchstens 10 bis 15 Minuten und Sie können mit einer Bearbeitungsdauer von bis zu 6 Wochen rechnen.
Welche Voraussetzungen sollten Sie erfüllen?
- Sie heizen mit Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz oder Kohle/Koks.
- Sie mussten zwischen dem 01. Januar 2022 bis 01. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten gegenüber den Referenzpreisen aus 2021 hinnehmen, um eine Hilfe für die darüber hinausgehenden Kosten zu erhalten.
- Unternehmen, die Eigentümer der Immobilie sind, müssen im Vorwege der Antragstellung eine Firmenakte anlegen. In der Firmenakte hinterlegen Sie alle wichtigen Firmendaten und Handlungsvollmachten.
Schritt 2 – Welche Unterlagen benötigen Sie
Für den Antrag auf Heizkostenzuschuss müssen die Rechnungen vorgelegt werden. Denn den Zuschuss gibt es nur, wenn Sie zwischen dem 01. Januar 2022 und dem 01. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung Ihrer Energiekosten hinnehmen mussten. Davon werden dann 80 Prozent über den Zuschuss abgefangen. Suchen Sie also Ihre Rechnungen für diesen Zeitraum heraus, denn nur für dieses Zeitfenster gilt laut Gesetz der Härtefallfonds.
Schritt 3 – Anspruch über das Formular der Verbraucherzentrale prüfen
Sie brauchen die Rechnungen, um mit dem Rechner der Verbraucherzentrale Ihren persönlichen Erstattungsanspruch herauszufinden. Zudem benötigen Sie die Kopien der Rechnungen später um diese mit Ihrem Antrag zusammen einreichen zu können. Falls Sie ein Günther Energie Wärmekonto haben, können Sie die Auszüge bequem über unser unten angefügtes Formular anfordern!
Schritt 4 – Antrag stellen
Sie glauben, dass Sie einen Erstattungsanspruch haben könnten? Die Hilfe wird nicht automatisch ausgezahlt. Sie müssen sich darum selbst kümmern. Sie sollten einen Antrag auf die Hilfe stellen – und zwar bei der zuständigen Stelle in Ihrem jeweiligen Bundesland:
Die Bundesländer Hessen & Thüringen haben sich mit 10 weiteren Bundesländern zusammengetan.
Sie informieren gemeinsam unter serviceportal.hamburg.de.