Warnung_vor_CO

Kohlenstoffmonoxid – unsichtbare Gefahr im Pellet-Lager

Es häufen sich beunruhigende Nachrichten über Kohlenstoffmonoxid-Vergiftungen im Zusammenhang mit Holzpellet-Lagern. Die Konzentration kann in Holzpellet-Lagerräumen so hoch sein, dass es zu schweren Vergiftungen bei Personen kommen kann.

Denn Holzpellets stoßen Kohlenstoffmonoxid (CO) aus, dass Ihren Atemwegen schaden kann. Eine stetige Belüftung des Holzpelletlagers kann diesem Vorbeugen, den CO-Gehalt dauerhaft senken und die Frischluftversorgung in Ihrem Lagerbereich sicherstellen. Viele Betreiber haben jedoch bis heute nicht für eine ausreichende Belüftung in Ihrem Holzpellet-Lager gesorgt.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung warnt vor tödlichen Kohlenstoffmonoxid-Vergiftungen durch falsche Holzpellet-Lagerungen

Kohlenstoffmonoxid (CO) kann zu schweren Vergiftungen und zum Tode führen. Die tödlichen Vergiftungen stehen an dritter Stelle gleich nach Tod durch Arzneimittel und durch Drogen!

Trotzdem glauben fälschlicherweise sehr viele Verbraucher, man könne Kohlenstoffmonoxid am Geruch, Rauch oder am Alarm eines Rauchmelders erkennen.
Hierbei ist zu beachten: Kohlenstoffmonoxid ist ein farbloses, geruchloses Gas ohne Reizwirkung, das beim Einatmen großer Mengen giftig sein kann. Symptome einer CO-Vergiftung können zum Beispiel Übelkeit, Kopfschmerzen, Herzrasen, Benommenheit, Halluzinationen, Apathie, Krampfanfälle und Atemnot sein. Vor einer CO-Vergiftung gibt es nur einen wirksamen Schutz: Kohlenstoffmonoxid-Warngeräte.

Spezielle Belüftung und Bauvorschriften einhalten

Eine konstante Lüftung der Lagerräume für die Holz-Pellets ist deshalb das A und O. Der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) empfiehlt, deshalb auch spezielle belüftende Deckel für die Füll- und Absaugstutzen des Pelletlagers zu verwenden. Wird der Raum nicht gelüftet, reichert sich das Gas an und vermischt sich mit der Atemluft, mit fatalen Folgen für Personen, die den Raum betreten.

2022-08-04-Belüftungsdeckel

Als technische Lösung ist der Belüftungsdeckel angegeben. Diese sind noch vor Abluftrohren oder Ventilatoren meist die erste Wahl. Genormte Belüftungsdeckel nach der DIN EN ISO 20023 „Lagerung von Holzpellets beim Verbraucher“ gewährleisten eine geringe CO-Konzentration in Pelletlagern mit Lüftungsleitungen ≤ 2 m. Die Belüftungsdeckel werden dazu jeweils an Einblas- und Absaugstutzen angebracht. Bei V.W. Günther vertreiben wir genormte Belüftungsdeckel nach der DIN EN ISO 20023. Diese sind kostengünstig und leicht zu installieren.

Zusätzliche Empfehlungen vor dem Betreten

Wichtig ist, das Pelletlager vor dem Betreten mindestens 15 Minuten quer zu lüften. Das Pelletlager sollte in allen Fällen nur in Begleitung einer zweiten Person in Sicht- oder zumindest in Sprechkontakt zur Sicherung außerhalb des Lagers betreten werden. Das Pelletlager sollte vier Wochen nach der Befüllung nicht betreten werden. Wenn dies doch notwendig sein sollte, muss vorher der CO-Gehalt gemessen werden, z. B. mit einem mobilen CO-Warngerät. Fasst das Pelletlager mehr als 15 Tonnen oder ist es ein erdvergrabenes Lager, darf es grundsätzlich nur mit einem CO-Warngerät am Körper betreten werden.

Sie haben noch Fragen zu den Neuerungen der Feuerungsverordnung oder benötigen Informationen zu unseren Belüftungsdeckeln?
Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf – wir freuen uns, wenn wir Ihnen behilflich sein dürfen.

Ihre Ansprechpartner

Verkauf Holzpellets Hessen

(0 66 22) 405-125

holzprodukte [at] guenther-energie [dot] de

Verkauf Holzpellets Thüringen

(03 62 56) 86 02-20
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Weiterführende Informationen: Informationen zu Pelletlagern | Deutsches Pelletinstitut GmbH