Neuerungen der Feuerungsverordnung (FeuVo)

Seit dem 01. Februar diesen Jahres gelten in vielen Bundesländern die neuen Bestimmungen der Feuerungsverordnung (FeuVo). Diese beinhalten u.a. die ausreichende Belüftung des eigenen Pelletlagers. Eine ausreichende Belüftung ist vor allem für den Schutz Ihrer Gesundheit notwendig, da Pellets Kohlenmonoxid (CO) ausstoßen können. Dieses Gas ist sowohl farb-, als auch geruchs- und geschmacklos und kann Ihren Atemwegen erheblich schaden.

Um eine entsprechende Belüftung in Ihrem Pelletlager zu ermöglichen bieten sich genormte Belüftungsdeckel an. Diese sind eine kostengünstige und vor allem einfach zu installierende Variante, um eine ausreichende Frischluftzufuhr im Pelletlager zu gewährleisten. Genormte Belüftungsdeckel können Sie direkt von uns beziehen.

Ausführlichere Informationen rund um die Themen Feuerungsverordnung sowie Belüftungsdeckel finden Sie hier.

Gerne beraten wir Sie auch persönlich unter:

06622 / 405-125 (Hessen)
03 62 56 / 86 02-20 (Thüringen)
holzprodukte [at] guenther-energie [dot] de

Wir freuen uns, wenn wir Ihnen behilflich sein können

 

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