Zivile Notfallvorsorge

In Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Güterverkehr unterstützen wir mit unserem Fuhrpark die zivile Notfallvorsorge im Straßenverkehr der Bundesrepublik Deutschland. Für diese freiwillige Mitarbeit sind wir im August 2019 vom Präsidenten des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG), Andreas Marquardt, ausgezeichnet worden. Unsere Verkehrsleistungen sind somit als besonders leistungsstark für Zwecke der zivilen Notfallvorsorge eingestuft. Unser Betrieb trägt daher im Ereignisfall eine wichtige gesellschaftliche Bedeutung.

Bundesamt für Güterverkehr - V. W. Günther ausgezeichnet

 

Zu der Transportorganisation des Bundes, kurz TOB, gehören bundesweit über 600 Speditionen. Die TOB unterliegt dem Bundesamt für Güterverkehr. Die Organisation und Koordination der Transporte liegt dem Verkehrssicherstellungsgesetz zu Grunde und darf nur in Notfällen wie Verteidigungs- oder Bündnisfällen greifen.

Als mitwirkendes Unternehmen sind wir dazu verpflichtet, die Bevölkerung in Krisenfällen wie Naturkatastrophen, besonders schweren Unglücksfällen, darunter auch terroristische Anschläge, oder in wirtschaftlichen Krisenlagen weiterhin mit unseren Waren zu versorgen.

Unsere Telekommunikation – Wir sind für Sie erreichbar

Um die Versorgung auch im Falle einer Störung im Telekommunikationsnetz sicherstellen zu können, sind wir Inhaber einer Telekommunkationsbevorrechtigung. Diese verpflichtet unseren Telekommunikationsanbieter dazu, uns im Schadensfall unverzüglich und vorrangig einen neuen Anschluss oder Übertragungsweg zur Verfügung zu stellen. Abgedeckt sind hierbei Schadenfälle wie Naturkatastrophen, Spannungsfälle sowie Verteidigungsfälle.

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen? Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf – wir freuen uns, wenn wir Ihnen behilflich sein dürfen.